Korts

Am 1. Oktober 2010 ist in der Schweiz die *Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen* in Kraft getreten. Die Verordnung (Umfang von etwa 7 Seiten bzw. 16 Artikel) regelt, wie die Schweizer Finanzbehörden mit Auskunftsersuchen von ausländischen Finanzbehörden umgehen sollen.

Die Verordnung war nötig geworden, da die Schweiz in den letzten Jahren neue bzw. ergänzende Doppelbesteuerungsabkommmen mit anderen Staaten abgeschlossen hat, welche nunmehr die sog. *große* Auskunftsklausel enthalten. Um innerhalb der Schweiz eine einheitliche Handhabung dieser Neuerung zu gewährleisten, wurde die jetzt in Kraft getretene Verordnung geschaffen.