Deutschland hat am 26.03.2009 ein Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen auf Basis der OECD-Standards mit Guernsey unterzeichnet.
Ein Ersuchen um Auskunft erfordert nicht, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht; erforderlich ist nur, dass ein Sachverhalt aufzuklären ist und dass die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind.