Korts

Der Deutsche Bundestag hat am 28.11.2008 das Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet. Das Jahressteuergesetz 2009 enthält eine Vielzahl von Änderungen betreffend die aktuellen Steuergesetze.

Eine dieser Änderungen betrifft die strafrechtliche Verjährung einer Steuerhinterziehung. Die Verjährungsfrist betrug bisher fünf Jahre. Nunmehr ist die Verjährungsfrist für besonders schwere Fälle auf zehn Jahre angehoben worden (§ 376 Abs. 1 AO n.F.).

Die neue Verjährungsfrist gilt für alle Steuerhinterziehungstaten, die am 28.11.2008 noch nicht verjährt waren.