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Das Bundesministerium der Finanzen (-BMF-) hat mitgeteilt, dass es, wie bereits seit längerem in Fachkreisen erwartet, sehr wahrscheinlich nicht zu einer Verlängerung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (-DBA-) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (-VAE-) kommen wird. Damit wird das gegenwärtig bestehende DBA vom 9. April 1995 am 31. Dezember 2008 auslaufen.

Die VAE sind eine Föderation bestehend aus den sieben Emiraten Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ras al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain. Die VAE gelten in steuerlicher Hinsicht als *Steueroasen*, denn es gibt faktisch keine direkten Steuern.

Sobald das DBA seine Wirkung verliert, gelten für deutsche Steuerpflichtige die normalen steuerlichen Vorschriften betreffend *Auslandseinkünfte*. Dies kann im Ernstfall bedeuten, dass Einkünfte, welche vormals aufgrund der Wirkung des DBA steuerfrei oder steuerbegünstigt waren, nunmehr nicht mehr diese Sonderstellung einnehmen.