Herr RA Barekzai konnte im Juni 2008 die Urkunde der FernUniversität Hagen entgegen nehmen, mit welcher ihm das Bestehen des Fortbildungsstudiums im Steuerstrafrecht bestätigt wurde. Der Lehrgang zog sich über zwei Jahre hin. Im Laufe des waren anspruchsvolle Klausuren aus allen Bereichen des prozessualen und materiellen Steuerstrafrechts zu bewältigen. Herr RA Barekzai hat den Lehrgang mit einem hervorragenden Ergebnis bestanden und konnte somit die Kompetenz unserer Kanzlei auf diesem Gebiet unter Beweis stellen.