Korts

Weil sich ein Steuerpflichtiger nicht mehr an eine Art der Steuereintreibung, welche als Düsseldorfer Modell bekannt ist, beteiligen wollte, wurde sein Betrieb wiederholt von der Steuerfahndung kontrolliert. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat diese Kontrollbesuche nun jedoch verboten:

*Die Kontrollmaßnahmen hätten nach Ansicht des Gerichts vielmehr allein den Zweck, die Antragstellerin wieder zur Teilnahme (…) am Düsseldorfer Modell zu bewegen. Mangels gesetzlicher Grundlage könne diese [Teilnahme] aber nicht erzwungen werden.* Das Gericht bestätigt damit unsere schon seit Jahren vertretene Ansicht, dass das Düsseldorfer Verfahren keine gesetzliche Grundlage hat und niemand zur Teilnahme an diesem Verfahren gezwungen werden kann.(FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 06.04.2006, 4V 7/06).