Korts

Am 18.07.2025 wurde im Bundesgesetzblatt das große Steuergesetz der Bundesregierung zur Förderung des Standorts Deuschland verkündet. Es enthält ganz entscheidende Verbesserungen im steuerlichen Bereich. Insbesondere einen sogenannten „Investitions-Booster“:

  1. Degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG) auf bis maximal 30% ab 30.06.2025
  2. Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes (§ 23 Abs. 1 KStG) auf 10% im Jahr 2032
  3. Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG) auf 25% im Jahr 2032
  4. Neue Abschreibungsregelung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG). 75% im ersten Jahr!
  5. Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG) auf EUR 100.000,–
  6. Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG) auf 12 Mio Euro und weitere Erleichterungen
    Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen umfassend über die neue steuerlichen „Födermöglichkeiten“ bzw. Gestaltungen!