BGH – Beschluss v. 19. Februar 2025 (1 StR 482/24) – Umsatzsteuerhinterziehung
Der BGH bestätigte ein Urteil wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen sowie versuchter Steuerhinterziehung.
Sachverhalt:
Dem Angeklagten wurden mehrere Fälle vollendeter sowie versuchter Steuerhinterziehung zur Last gelegt – das ursprüngliche Urteil wurde durch den BGH bestätigt.
Kernaussagen:
Betonung der eigenständigen strafrechtlichen Relevanz sowohl versuchter als auch vollendeter Fälle bei Steuerhinterziehung.