Um festzustellen, ob eine Tat verjährt ist oder nicht, ist die Kenntnis zweier Parameter unabdingbar: Beginn der Verjährung und Dauer der Verjährung.
Um festzustellen, ob eine Tat verjährt ist oder nicht, ist die Kenntnis zweier Parameter unabdingbar: Beginn der Verjährung und Dauer der Verjährung.