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Die Bundesregierung will den grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch über Einkünfte aus digitalen Plattformen (ausserhalb der EU) ausweiten. Hierzu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zu der „Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden“ eingebracht.

von RA Wahed Barekzai, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger

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Ziel ist es, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen und die Steuerehrlichkeit zu fördern. Künftig sollen Informationen über Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt werden, nicht nur innerhalb der EU, sondern auch mit Drittstaaten automatisch ausgetauscht werden.

Worum geht es?

Digitale Plattformen spielen in vielen Bereichen eine immer größere Rolle. Über Plattformen werden etwa Wohnungen vermietet, Dienstleistungen vermittelt, Waren verkauft oder sonstige Tätigkeiten gegen Entgelt angeboten. Solche Einkünfte sind steuerlich grundsätzlich relevant, werden aber nicht immer vollständig erklärt.

Die mehrseitige Vereinbarung verpflichtet die teilnehmenden Staaten, bestimmte Informationen über Plattform-Einkünfte regelmäßig zu erheben und automatisch an andere teilnehmende Staaten zu übermitteln. Die deutsche Finanzverwaltung soll damit zusätzliche Kontrollmöglichkeiten erhalten, um nicht erklärte Plattformumsätze oder Plattformgewinne aufzudecken.

Was ist neu gegenüber dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz?

Die Besonderheit des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens liegt nicht darin, dass Plattformbetreiber erstmals steuerlich relevante Daten melden müssen. Solche Meldepflichten bestehen in Deutschland bereits seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Dieses Gesetz setzt die europäische DAC7-Richtlinie um und verpflichtet Plattformbetreiber, bestimmte Informationen über Anbieter und deren Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Diese Daten können bereits heute innerhalb der EU zwischen den Steuerverwaltungen ausgetauscht werden. Die deutsche Finanzverwaltung verfügt daher schon jetzt über ein wichtiges Instrument, um Einkünfte aus digitalen Plattformen aufzudecken und mit Steuererklärungen abzugleichen.

Die jetzt geplante Neuerung liegt vor allem in der internationalen Erweiterung. Durch die mehrseitige Vereinbarung soll der automatische Informationsaustausch über Plattform-Einkünfte auch auf Drittstaaten außerhalb der EU ausgedehnt werden. Damit können künftig auch Daten aus Staaten in den Informationsfluss einbezogen werden, die nicht dem EU-DAC7-System unterfallen.

Ausweitung auf Drittstaaten

Praktisch bedeutet dies: Wer über digitale Plattformen grenzüberschreitend Einkünfte erzielt, muss damit rechnen, dass entsprechende Daten künftig auch aus Nicht-EU-Staaten an die deutsche Finanzverwaltung gelangen können.

Der automatische Informationsaustausch wird damit erneut ausgebaut. Nach Kontodaten, Kapitalerträgen und anderen grenzüberschreitenden Steuerinformationen geraten nun Plattform-Einkünfte stärker in den Fokus.

Für Steuerpflichtige bedeutet dies: Auch Plattformaktivitäten mit Auslandsbezug außerhalb der EU werden zunehmend transparenter. Die Vorstellung, Einkünfte über ausländische Plattformen oder Plattformstrukturen außerhalb Europas blieben für die deutsche Finanzverwaltung schwer erkennbar, wird immer weniger tragfähig.

Bedeutung für Steuerpflichtige

Für Steuerpflichtige ist die Entwicklung ein weiterer Hinweis darauf, dass steuerlich relevante Auslandssachverhalte zunehmend transparenter werden. Dies betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch Privatpersonen und kleinere Anbieter, die über Plattformen Einnahmen erzielen.

Wer Einkünfte über digitale Plattformen erzielt, sollte prüfen, ob diese vollständig in der Steuererklärung erfasst wurden. Das gilt insbesondere bei grenzüberschreitenden Plattformen, ausländischen Zahlungswegen oder Tätigkeiten, die bisher als „nebenbei“ behandelt wurden.

Fazit

Die Bundesregierung setzt den Ausbau des automatischen Informationsaustauschs konsequent fort. Plattform-Einkünfte sollen künftig auch im Verhältnis zu Drittstaaten transparenter werden.

Für die Finanzverwaltung steigt damit das Entdeckungsrisiko bei nicht erklärten Einkünften aus digitalen Plattformen. Für Steuerpflichtige bedeutet dies: Plattformumsätze und Plattformgewinne sollten steuerlich sauber dokumentiert und erklärt werden. Wer bislang unvollständige Angaben gemacht hat, sollte eine steuerliche Korrektur rechtzeitig prüfen.