Mehr Transparenz bei Kryptowerten: Die Bundesregierung will den internationalen automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte ausbauen. Grundlage ist der Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte.
von RA Wahed T. Barekzai, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger
www.steuerrecht.com
Ziel ist es, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen und steuerlich relevante Informationen über Krypto-Transaktionen künftig regelmäßig zwischen den teilnehmenden Staaten auszutauschen. Der Gesetzentwurf wurde am 16.07.2026 in den Bundestag eingebracht.
Worum geht es?
Kryptowerte wie Bitcoin, Ether oder andere digitale Vermögenswerte können grenzüberschreitend gehandelt, übertragen und verwahrt werden. Für die Finanzverwaltung ist es häufig schwierig, solche Transaktionen ohne Mitwirkung von Plattformen oder Dienstleistern vollständig nachzuvollziehen.
Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, bestimmte Informationen über Transaktionen mit relevanten Kryptowerten zu erheben und automatisch an andere Vertragsstaaten zu übermitteln, wenn diese Informationen dort für das Besteuerungsverfahren voraussichtlich erheblich sind.
Der Datenaustausch soll unter datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Informationen werden nicht veröffentlicht, sondern zwischen den zuständigen Steuerbehörden ausgetauscht.
Welche Daten sollen ausgetauscht werden?
Nach dem Gesetzentwurf sollen insbesondere Informationen über die betroffenen Kryptowerte-Nutzer und deren Transaktionen übermittelt werden. Dazu gehören unter anderem Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum des Nutzers.
Außerdem sollen transaktionsbezogene Daten ausgetauscht werden, etwa die Art des jeweiligen Kryptowerts, Gesamtbruttobeträge von Transaktionen, die Anzahl der Einheiten und die Zahl der zu meldenden Transaktionen.
Damit erhält die Finanzverwaltung künftig deutlich mehr Informationen, um Krypto-Geschäfte mit Steuererklärungen abzugleichen.
Was ist die Besonderheit gegenüber bisherigen Kontrollmöglichkeiten?
Die Besonderheit liegt nicht darin, dass Kryptowerte erstmals steuerlich relevant werden. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowerten können bereits nach geltendem Recht steuerpflichtig sein, insbesondere im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG oder bei gewerblicher Tätigkeit.
Neu ist vielmehr der strukturierte internationale Informationsaustausch. Während die Finanzverwaltung bisher häufig auf Einzelauskünfte, Ermittlungsmaßnahmen, Kontrollmaterial oder freiwillige Angaben angewiesen war, soll künftig ein regelmäßiger automatischer Austausch über Krypto-Transaktionen stattfinden.
Damit wird der Bereich der Kryptowerte stärker in die bereits bekannten Systeme des internationalen Steuerdatenaustauschs einbezogen. Nach Bankkonten, Kapitalerträgen und Plattformdaten geraten nun auch Krypto-Transaktionen systematisch in den Blick der Finanzverwaltungen.
Ausweitung auf internationale Sachverhalte
Praktisch bedeutet dies: Wer Kryptowerte über ausländische Anbieter, Plattformen oder Dienstleister handelt, kann nicht mehr ohne Weiteres davon ausgehen, dass diese Vorgänge für die deutsche Finanzverwaltung unsichtbar bleiben.
Gerade bei grenzüberschreitenden Strukturen steigt das Entdeckungsrisiko erheblich. Die deutsche Finanzverwaltung soll künftig Informationen aus anderen Vertragsstaaten erhalten können, wenn dort ansässige Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen Transaktionen für in Deutschland steuerlich relevante Nutzer durchführen.
Umgekehrt kann Deutschland Informationen an andere Staaten übermitteln, wenn deutsche Anbieter entsprechende Transaktionen für ausländische Nutzer abwickeln.
Bedeutung für Steuerpflichtige
Für Steuerpflichtige ist die Entwicklung ein weiterer Hinweis darauf, dass steuerlich relevante Auslandssachverhalte zunehmend transparenter werden. Dies betrifft nicht nur professionelle Händler, sondern auch Privatpersonen, die Kryptowerte kaufen, verkaufen, tauschen oder über Plattformen verwahren.
Wer in der Vergangenheit Gewinne aus Kryptogeschäften nicht oder nicht vollständig erklärt hat, sollte prüfen lassen, ob steuerlicher Korrekturbedarf besteht. Das gilt insbesondere bei umfangreichen Transaktionen, Nutzung ausländischer Börsen, Wechsel zwischen verschiedenen Kryptowerten, Stablecoins, Token oder sonstigen digitalen Vermögenswerten.
Praxishinweis
Krypto-Transaktionen sollten vollständig dokumentiert werden. Dazu gehören Anschaffungszeitpunkte, Anschaffungskosten, Veräußerungszeitpunkte, Veräußerungserlöse, Tauschvorgänge, Wallet-Bewegungen, Gebühren und verwendete Plattformen.
Die Finanzverwaltung wird künftig voraussichtlich verstärkt Daten erhalten, die mit Steuererklärungen abgeglichen werden können. Wer seine Kryptowerte steuerlich nicht sauber aufgearbeitet hat, riskiert Nachfragen, Schätzungen, Steuernachzahlungen und im Einzelfall auch steuerstrafrechtliche Ermittlungen.
Fazit
Der internationale Datenaustausch über Kryptowerte ist ein weiterer Schritt hin zu umfassender steuerlicher Transparenz. Die Bundesregierung will den automatischen Informationsaustausch auf Krypto-Transaktionen ausweiten und damit grenzüberschreitende Steuerhinterziehung erschweren.
Für Steuerpflichtige bedeutet dies: Kryptogeschäfte gehören nicht in eine steuerliche Grauzone. Wer mit Kryptowerten gehandelt hat oder handelt, sollte seine Transaktionen vollständig dokumentieren und steuerlich zutreffend erklären.