Korts

RA Korts erneut im Interview bei WDR -Aktuell Stunde-

Erneut stand Herr RA Sebastian Korts dem WDR-Fernsehen (Aktuelle Stunde vom 08.02.2010) als Experte im Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht für ein Interview zur Verfügung. Thema der Sendung war die Frage nach den praktischen Konsequenzen aus dem Ankauf der *Steuersünder-CD*. Das Interview können Sie sich auf der Internetseite des WDR ansehen, wenn sie auf nachfolgenden Link klicken: […]

Schweizer Bundesgericht: illegal erlangte Steuerdaten dürfen verwendet werden!

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat am 02.10.2007 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die (Schweizer) Steuerbehörden von einem Kriminellen geklaute Daten/Geschäftsgeheimnisse verwerten dürfen – ein Beweisverwertungsverbot besteht nicht. Vor dem Hintergrund dieser höchtsrichterlichen Entscheidung dürfte es den Schweizer Behörden schwer fallen, den deutschen Behörden ungesetzliches Verahlten vorzuwerfen. Aktenzeichen: (T 0/2) 2C_514/2007 /zga

BGH: Bei Steuerhinterziehung immer auch Bußgeldvorschriften prüfen

Der Bundesgerichts hat die Gericht ausdrücklich aufgefordert, in Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auch immer mögliche Bußgeldvorschriften zu prüfen. Dies kommt immer dann in Betracht, wenn das Gericht eine vorsätzliche Steuerhinterziehung für nicht nachweisbar erachtet. Scheidet daher eine vorsätzliche Steuerhinterziehung aus, so könne stattdessen eine leichtfertige (~grob fahrlässige) Steuerverkürzung gemäß § 378 AO vorliegen.

Bundesgerichtshof setzt strengere Maßstäbe bei Umsatzsteuerkarussell

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich (Urteil vom 16.12.2009) die Freisprüche zweier Geschäftsführer einer Computerhandelsfirma aufgehoben und eine erneute Verhandlung angeordnet. Den beiden Geschäftsführern war vorgeworfen worden, sich an einem grenzüberschreitenden Umsatzsteuerkarussell beteiligt zu haben und dadurch etwa EUR 1 Mio. an Vorsteuer unrechtmäßig erlangt zu haben.

Benennungsverlangen bei liechtensteinischen Stiftungen und Treuhandverhältnissen

§ 160 der Abgabenordnung (vollständiger Text der Vorschrift unter *Mehr*) regelt, dass die Finanzbehörden vom Steuerpflichtigen verlangen können, dass er die Empfänger von Zahlungen benennt, wenn er diese Zahlungen bei seiner Steuererklärung als Betriebsausgabe, Werbungskosten etc. geltend macht. Kommt er diesem Benennungsverlangen nicht nach, so kann das Finanzamt die Anerkennung der Zahlung als Betriebsausgabe, Werbungskosten […]