10.03.2026
Arbeitszimmer in der Eigentumswohnung: Steuerneutral entnehmen und auch keine Spekulationsfrist (FG München, 13 K 1234/22)
Das Finanzgericht München (FG München, 13 K 1234/22) hat entschieden, dass bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft entsteht, wenn ein zuvor betrieblich genutztes Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung vor Ablauf von zehn Jahren aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde – sofern die Wohnung insgesamt erst nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist verkauft wird.
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