08.12.2005
Aktuell: BFH und BMF zum Schuldzinsenabzug
Zwei aktuelle BFH-Urteile, beide vom 21.09.2005, beschäftigen sich mit der Regelung des Schuldzinsenabzugs gemäß § 4 Abs. 4a EStG. § 4 Abs. 4a EStG beschränkt den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen bis auf einen Sockelbetrag in Höhe von 2.050 €, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Ausgenommen hiervon sind aus Investitionsdarlehen herrührende Schuldzinsen. Das BMF hat sich mit […]
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