21.02.2005
Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) will die Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Umsetzung der aktienrechtlichen Änderungsvorschläge der Regierungskommission Corporate Governance machen. Den Schwerpunkt bilden das aktienrechtlichen Anfechtungs- und Haftungsrecht in der Hauptversammlung sowie das Recht der Aktionäre zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen der Gesellschaft gegen andere Organe der Gesellschaft […]
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