06.10.2005
Bank muss Steuerfahndung Auskunft über alle Kunden erteilen
Da Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 4 V 24/4) hat entschieden, dass die Steuerfahndung von Banken Auskunft über Inhaber von Telekom Bonus-Aktien verlangen darf. Die Besonderheit der Entscheidung liegt darin, dass die Steuerfahndung von der Bank verlangen darf, dass diese alle(!) Kunden benennt, welche Telekom Bonus-Aktien erhalten haben. Die Steuerfahndung muss also nicht einen konkreten Kunden benennen. […]
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