15.12.2006
In Deutschland tätige Banken müssen Auskunft über Konten im Ausland geben!!!
Der BFH hat am 13.12.2006 entschieden, dass Banken, die in Deutschland tätig sind, auf Anfrage der Steuerfahnundung auch die Bankkonten in ihren ausländischen Niederlassungen angeben müssen. Im dem vorliegenden Verfahren wollte die Steuerfahndung aufgrund eines Erbfalls Informationen über alle Konten des Verstorbenen bei der betreffenden Bank.
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