20.07.2010
Bundesfinanzhof zum Verhältnis Strafverfahren und Steuerverfahren bei Steuerhinterziehung
Der Bundesfinanzhof (-BFH-) hat sich in einem Beschluss zum Verhältnis von Strafprozess und Steuerverfahren in Steuerstrafrechtsfällen geäußert. Konkret ging es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine im Rahmen einer Absprache im Strafverfahren erfolgte Rücknahme eines Einspruchs (gegen einen Steuerbescheid) angefochten werden kann.
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