01.09.2010
Schweiz legt Grundsätze für steuerlichen Auskunftsaustausch fest – Fachleute kritisch
Der Schweizer Bundesrat hat eine Verordnung erlassen, welche den Schweizer Behörden die Handhabung von Amtshilfeersuchen vorschreibt. In der Amtshilfeverordnung ist inbesondere geregelt, dass die Schweizer Behörden keine Amtshilfe leisten sollen, wenn der ersuchende Staat sich direkt oder indirekt auf Informationen stützt, welche durch strafbare Handlungen erlangt worden sind (z.B. *Datendiebstahl*).
» Lesen