26.05.2011
BFH: Vorsicht beim Ausstellen von Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer Grundsatzentscheidung den Finanzämter den Kampf gegen Umsatzsteuerhinterziehung erleichtert: Der BFH hat entschieden, dass derjenige der eine *Rechnung* mit offenem Umsatzsteuerausweis erstellt, die ausgewiesenen Umsatzsteuer auch dann schuldet (§ 14c Abs. 2 UStG), wenn die *Rechnung* nicht alle Formalia erfüllt die § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis […]
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