12.10.2012
BGH: Steuerhinterziehung durch falsche Angaben gegenüber Finanzamt hinsichtlich Vermögensverhältnisse
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Steuerhinterziehung nicht nur durch Abgabe falscher/unvollständiger etc. Steuererklärungen (Festsetzungsverfahren) möglich ist, sondern durch die falsche Darstellung der Vermögensverhältnisse im Beitreibungsverfahren! Mit dem Begriff Beitreibungsverfahren wird das „Zwangsvollstreckungsverfahren“ des Finanzamtes zur Beitreibung noch offener Steuerschulden bezeichnet. Der BGH argumentiert, dass steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne des § 370 […]
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