18.09.2012
Aktuelles zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführer für steuerliche Versäumnisse bei der GmbH sorgt immer wieder für Ungemach. Das Finanzgericht München hat kürzlich entschieden, dass ein im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer (auch dann) haftet, wenn der vorherige, abberufene Geschäftsführer faktisch weiter die Geschäfte leitet. Der „offizielle“ Geschäftsführer entgeht der Haftung nicht dadurch, dass tatsächlich der sogenannte „faktische Geschäftsführer“ in […]
» Lesen