09.11.2010
EuGH: In EWR-Staaten ansässige Steuerpflichtige dürfen schlechter gestellt werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 28.10.2010 (C-97/09 *Rimbaud SA*) festgestellt, dass es zulässig ist, dass Steuerpflichtige die in einem EWR-Staat ansässig sind, steuerlich schlechter gestellt werden dürfen, als die betreffenden inländischen Steuerpflichtigen, wenn mit diesem EWR-Staat kein Auskunftsabkommen (zur Bekäpfung von Steuerhinterziehung) abgeschlossen worden ist. EWR-Staaten sind Island, Liechtenstein und […]
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