28.05.2010
Bundesgerichtshof: strafbefreiende Teilselbstanzeige ist unwirksam ! ! !
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute entschieden, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige, die nicht alle, sondern nur einen Teil der verschwiegenen Einkünfte offenlegt (sogenannte Teilselbstanzeige) nicht wirksam ist. Der Steuerpflichtige, der in den Genuß einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige kommen will, muss für alle noch nicht verjährten Jahre sämtliche verschwiegene Einkünfte (d.h. alle Konten/Depots etc.) nacherklären […]
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