18.09.2018BFH: Schwarzeinnahmen können jedem GmbH-Gesellschafter quotal als vGA persönlich zugerechnet werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Beschluss vom 12.06.2018 (VIII R 38/14) festgehalten, dass „Schwarzeinnahmen“ (nicht gebuchte Betriebseinnahmen) einer GmbH jedem(!) Gesellschafter quotal als sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zugerechnet werden können und damit entsprechende Einkommensteuerforderungen gegen diese Gesellschafter begründen können. Dies gilt auch dann, wenn zwar fest steht, dass es zu Schwarzeinnahmen gekommen ist, wenn […]
» Lesen