12.02.2013Organschaft: Neuregelung des § 17 KStG zwingt zu Änderung von Gewinnabführungsverträgen spätestens ab 2015
Der Bundesrat hat kürzlich einer Änderung des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG zugestimmt. Die Änderung führt dazu, dass in Gewinnabführungsverträgen zwischen Körperschaften, welche keine Aktiengesellschaften sind, es nunmehr ausreicht, wenn hinsichtlich der Pflicht zur Verlustübernahme auf den jeweils aktuellen Text des § 302 AktG verwiesen wird. Dies schränkt zwar die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen […]
» Lesen