05.01.2009Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mitgeteilt, dass sich die deutsche Delegation und die Delegation der Vereinigten Arabischen Emirate (Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra s al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain) auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt haben. Das Doppelbesteuerungsabkommen soll rückwirkend ab dem 01. Januar 2009 gelten.
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