16.08.2007Finanzamt darf Millionäre gesondert überprüfen
Der Bundesfinanzhof (BHF) hat mit Urteil vom 26.07.2007 entschieden, dass die Finanzämter bei sogenannten *Einkommensmillionären*, dies sind Personen mit einem Gehalt von über EUR 500.000,00, gesonderte Steuerprüfungen, sogenannte *Außenprüfungen*, vornehmen darf. Normalerweise sind Außenprüfungen nur für Gewerbetreibende oder Freiberufler vorgesehen. In Ausnahmefällen jedoch auch dann, *wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen*.
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