
Steuerrecht – unsere Kernkompetenz
Steuerrecht bildet seit über 20 Jahren das Herzstück unserer Kanzlei. Als Fachanwälte für Steuerrecht sind wir auf die Beratung und Vertretung in sämtlichen steuerrechtlichen Fragestellungen spezialisiert – sowohl außergerichtlich als auch vor Finanzbehörden und Finanzgerichten. Unsere langjährige Expertise und forensische Erfahrung machen uns zu einem verlässlichen Partner für Unternehmen, Unternehmer und vermögende Privatpersonen.
Das Steuerrecht ist geprägt vom Zugriff des Staates auf das Vermögen des Steuerpflichtigen. Unsere Aufgabe sehen wir darin, diesen Eingriff mit rechtssicheren, wirtschaftlich sinnvollen und strategisch klugen Lösungen im Interesse unserer Mandanten zu gestalten und – wenn erforderlich – mit aller Konsequenz abzuwehren.
Strategisch, wirtschaftlich und durchsetzungsstark
Unsere Mandanten sind Unternehmen, Unternehmer und vermögende Privatpersonen, die auf rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige und strategisch durchdachte Lösungen angewiesen sind. Dabei arbeiten wir strukturiert, lösungsorientiert und stets mit einem klaren Blick für die praktische Umsetzung.
Ob Betriebsprüfung, steuerliche Außenprüfung, Einspruch gegen Bescheide, internationales Steuerrecht oder erbschaftsteuerliche Themen: Wir unterstützen Sie in allen Phasen steuerlicher Auseinandersetzungen – notfalls auch im Steuerstrafverfahren oder bei der diskreten und rechtssicheren Erstellung von Selbstanzeigen.
Unsere Arbeit ist stets auf die optimale Gestaltung Ihrer steuerlichen Verhältnisse ausgerichtet. Dabei setzen wir auf enge Zusammenarbeit mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten – fachlich auf Augenhöhe und im gemeinsamen Interesse, steuerlich tragfähige Ergebnisse zu erzielen.
Interdisziplinär, international, lösungsorientiert
Was uns auszeichnet: Unsere Rechtsanwälte sind nicht nur als Fachanwälte für Steuerrecht qualifiziert, sondern auch als Fachanwälte für Gesellschaftsrecht. Dadurch analysieren wir steuerliche Fragestellungen stets im wirtschaftlichen Gesamtzusammenhang und entwickeln Lösungen, die rechtlich und strukturell überzeugen.
Dank unseres internationalen Netzwerks begleiten wir auch komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte – effizient, rechtssicher und mit fundierter Erfahrung im internationalen Steuerrecht.
Unsere Schwerpunkte im Steuerrecht
- Steuerstreit, Betriebsprüfung und Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
Wir vertreten Ihre Interessen bei steuerlichen Auseinandersetzungen – ob im Einspruchsverfahren, bei Klagen vor dem Finanzgericht oder bei rechtlichen Fragen im Rahmen einer Betriebsprüfung. Wir begleiten Sie bei anstehenden oder laufenden Betriebsprüfungen, bereiten Sie auf den Ablauf vor und übernehmen die Kommunikation mit der Finanzverwaltung—in Abstimmung mit Ihren Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern. - Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
In steuerstrafrechtlichen Fragen handeln wir schnell, diskret und entschlossen. Wir beraten bei der rechtssicheren Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen und übernehmen die Vertretung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. - Betriebliche Steuergestaltung und Optimierung
Wir entwickeln maßgeschneiderte steuerliche Strategien für Unternehmen – von der Wahl der optimalen Rechtsform über Holdingstrukturen bis zur Reduzierung steuerlicher Belastungen bei Gewerbe- oder Umsatzsteuer. - M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen
Steuerliche Begleitung von Unternehmenskäufen, Fusionen, Spaltungen und sonstigen strukturellen Veränderungen zählt zu unserem täglichen Geschäft. Wir beraten Sie bei jeder Phase der Transaktion – von der steuerlichen Due Diligence bis zur Umsetzung. - Bewertung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung von Beteiligungen – etwa bei Gesellschafterwechseln, Pflichtteilsberechnungen, Zugewinnausgleich oder Transaktionen – unter Berücksichtigung aller steuerrechtlich relevanten Aspekte. - Immobilien und Steuerrecht
Wir gestalten steuerlich effiziente Lösungen für Immobilienvermögen – sei es durch Immobiliengesellschaften, Familiengesellschaften, Stiftungen oder bei Fragen zur Grunderwerbsteuer. Ziel ist die langfristige Sicherung und steuerliche Optimierung von Vermögen. - Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Wir beraten vorausschauend zur steuerlich optimalen Vermögensübertragung zu Lebzeiten und von Todes wegen. Ob vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauchgestaltungen oder Generationenplanung – wir sichern Ihre Vermögenswerte für die nächste Generation.
Ihr Partner im Steuerrecht
Wir stehen Ihnen als erfahrene und hochqualifizierte Rechtsanwälte im Steuerrecht zur Seite – strategisch denkend, lösungsorientiert handelnd und rechtlich fundiert. Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Spezialisierung und unserem interdisziplinären Ansatz.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich und engagiert.
