Steuerstrafrecht – Verteidigung mit Weitblick und Spezialwissen
Langjährige Erfahrung in allen Facetten des Steuerstrafrechts
Seit über 20 Jahren ist unsere Kanzlei im Bereich des Steuerstrafrechts tätig – von der Vorfeldberatung über die strafbefreiende Selbstanzeige bis zur Sofort-Verteidigung bei Durchsuchung und Verhaftung.
Wir vertreten Kiosk-Besitzer, Handwerker und Gastronomen ebenso wie vermögende Ehepaare, GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften, Influencer oder Online-Marktplatzbetreiber.
Steuerhinterziehung als zentraler Vorwurf
Verstöße gegen steuerliche Pflichten – etwa das Unterschlagen von Erträgen, fehlerhafte Kostenansätze, das Erlangen ungerechtfertigter Erstattungen, fehlerhafte umsatzsteuerliche Vorgehensweisen oder die Nichterklärung von Schenkungen – können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Zentrum steht häufig der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Das Steuerstrafrecht ist ein komplexes Geflecht aus steuerlichen, strafrechtlichen und prozessualen Regelungen – und genau hier setzt unsere spezialisierte Beratung an.
Wann aus steuerlichen Fehlern strafrechtliche Risiken werden
In der heutigen wirtschaftlichen Realität reichen oft schon einfache Geschäftsbeziehungen oder Buchungsvorgänge aus, um ins Visier der Steuerfahndung zu geraten – sei es als Beschuldigter oder als Zeuge.
Eine fundierte Verteidigung erfordert umfassende Kenntnisse beider Rechtsgebiete: Steuerrecht und Strafrecht. Unsere Kanzlei vereint beides und entwickelt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien für jedes Verfahren.
Prävention und Selbstanzeige – rechtzeitig handeln
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der präventiven Begleitung unserer Mandanten:
Wir entwickeln Konzepte zur Risikominimierung, helfen beim Aufbau von Tax-Compliance-Strukturen und erkennen steuerliche Schwachstellen frühzeitig.
Ist bereits ein Fehlverhalten geschehen, übernehmen wir die vollständige Ausarbeitung strafbefreiender Selbstanzeigen und vertreten unsere Mandanten zuverlässig bis zur Bestätigung der Straffreiheit.
Verteidigung in allen Phasen des Ermittlungsverfahrens
Häufig verlaufen steuerstrafrechtliche Ermittlungen parallel zu steuerlichen Streitverfahren bzw. aus steuerlichen Betriebsprüfungen heraus.
Wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet, begleiten wir sämtliche Schritte – von Durchsuchung und Beschlagnahme über Gespräche mit Ermittlungsbehörden bis hin zur Strafverteidigung vor Gericht. Dies auch immer in Abstimmung mit dem Steuerberater des Mandanten.
Auch in nachgelagerten Verfahren wie Beschwerde, Berufung oder Revision sowie bei drohender Untersuchungshaft stehen wir unseren Mandanten kompetent zur Seite.
Interdisziplinäre Expertise für bestmögliche Ergebnisse
Unser interdisziplinärer Ansatz (Steuerrecht plus Strafrecht) ermöglicht eine einheitliche Beratung und Vertretung – effizient, rechtssicher und aus einer Hand.
So verbinden wir steuerliche Fachkenntnis mit strafrechtlicher Erfahrung – für eine strategisch kluge und vorausschauende Verteidigung im Steuerstrafrecht.
Ausgearbeite Themen aus dem Steuerstrafrecht
Wir schauen gern genauer hin: Hier eine Auswahl unserer aktuellen Ausarbeitungen zum Steuerstrafrecht.