Die besondere Bedeutung des Vorsatzes bei der Steuerhinterziehung
Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist ein Vorsatzdelikt. Die objektive Steuerverkürzung begründet deshalb für sich genommen noch keine Strafbarkeit, sondern wird erst durch den subjektiven Tatbestand zum strafrechtlichen Vorwurf. Fehlt der Vorsatz, kommt je nach Fallgestaltung allenfalls eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO oder eine rein steuerliche Korrektur in Betracht. Der Vorsatz entscheidet damit praktisch darüber, ob ein Sachverhalt im Kriminalstrafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht oder lediglich im Besteuerungsverfahren zu behandeln ist
Die besondere Rolle des Steueranwaltes im Agrarrecht
Das Agrarrecht ist kein geschlossenes Gesetzbuch. Es ist eine Querschnittsmaterie. Zum Agrarrecht gehören das Grundstücksverkehrsrecht, das Landpachtrecht, das Höferecht, das Landwirtschaftserbrecht, das öffentliche Baurecht im Außenbereich, das Subventionsrecht, Teile des Umwelt- und Wasserrechts, das Jagdrecht, das Gesellschaftsrecht landwirtschaftlicher Betriebe und in besonderer Weise das Steuerrecht. Die steuerliche Seite ist nicht bloßer Annex. Sie bestimmt vielfach, ob eine Gestaltung wirtschaftlich tragfähig ist oder nicht.
Steuerliche Vollstreckungshilfe bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Steuerliche Vollstreckungshilfe ist die behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung bereits entstandener oder festgesetzter öffentlich-rechtlicher Abgabenansprüche über die Grenzen des eigenen Verwaltungsraums hinaus. Sie unterscheidet sich von der steuerlichen Auskunftshilfe dadurch, dass nicht die Ermittlung eines steuerlichen Sachverhalts, sondern die Realisierung einer Forderung im Vordergrund steht. Während der Informationsaustausch den Erkenntnisstand der Finanzverwaltung erweitert, richtet sich die Vollstreckungshilfe auf Zugriff, Sicherung, Zustellung, Beitreibung und Weiterleitung vereinnahmter Beträge.
Grenzüberschreitende Auskunft in Steuersachen
Grenzüberschreitende Auskunft in Steuersachen ist kein einheitliches Verfahren, sondern ein Bündel verschiedener Kooperationsformen. Die älteste und gedanklich einfachste Form ist das einzelne bilaterale Auskunftsersuchen. Ein Staat benötigt für einen konkreten steuerlichen Sachverhalt eine Information, die sich im Herrschafts- oder Erkenntnisbereich eines anderen Staates befindet. Aus diesem Einzelersuchen haben sich vertragliche, multilaterale und unionsrechtliche Strukturen entwickelt. Der heutige Rechtszustand wird deshalb nur verständlich, wenn man die Entwicklung vom singulären Ersuchen über DBA-Auskunftsklauseln und TIEA bis zu CRS, DAC und DAC8 als Verdichtung staatlicher Kooperationspflichten liest
BMF-Schreiben vom 29. April 2026: Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
Nicht immer Tagesgeschäft, dann aber existenziell: Das neue BMF-Schreiben vom 29. April 2026 zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG: Die wesentliche Wirkung des Schreibens liegt nicht darin, dass § 8c Abs. 1a KStG neu geschaffen würde. Die Norm existiert seit Jahren und ist nach ihrer beihilferechtlichen Reaktivierung wieder anwendbar. Neu ist vielmehr die bundesweit abgestimmte Verwaltungsarchitektur, nach der Finanzämter künftig beurteilen sollen, ob ein Anteilserwerb als Sanierungserwerb behandelt wird. Das Schreiben ist damit kein Ersatz für die gesetzliche Prüfung, aber es ist der maßgebliche Erwartungshorizont der Betriebsprüfung
Die geplante Reform der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Die diskutierten Pläne von Lars Klingbeil zur Reform des Steuerstrafrechts betreffen könnten eine der empfindlichsten Stellschrauben im Verhältnis zwischen Steuerpflichtigem, Berater, Finanzverwaltung und Strafverfolgung: die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO.
Bislang ist die Selbstanzeige kein „Rabatt“ für Steuerhinterziehung, sondern ein verfassungsrechtlich und fiskalisch begründetes Instrument zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. Sie verbindet Nachdeklaration, vollständige Offenlegung, Zins- und Steuernachzahlung sowie — bei höheren Beträgen — zusätzliche Zahlungen nach § 398a AO mit einem engen gesetzlichen Sperrgrundsystem.
Die politische Debatte zielt nun darauf, die strafbefreiende Wirkung bei größeren Hinterziehungsvolumina einzuschränken und die Selbstanzeige stärker in Richtung bloßer Strafmilderung zu verschieben. Das klingt auf den ersten Blick konsequent. Bei genauerer Betrachtung stellen sich jedoch erhebliche praktische und verfassungsrechtliche Fragen:
Muss jetzt härter gestritten werden? Bindet der höhere Aufwand des Streites mehr Ressourcen bei der Finanzverwaltung?Welche Anreize bleiben für Täter, bislang unbekannte Steuerquellen offenzulegen?
Wie lässt sich eine Reform mit Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 103 Abs. 2 GG und dem nemo-tenetur-Grundsatz vereinbaren?
Und droht am Ende weniger Aufklärung statt mehr Gerechtigkeit?
Tax Compliance im Unternehmen
Rechtliche Grundlagen, Organisation, Outsourcing, Haftung und Spezialfragen der Ertragsteuer-, Umsatzsteuer- und grenzüberschreitenden Compliance (von Dr. Sebastian KORTS, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger, MBA, M.I.Tax) [HIER als PDF runterladen] www.steuerrecht.com (Stand: 17. April 2026) Inhalt 1 Einleitung. 4 2 Begriff, Funktion und Systematik der Tax Compliance. 5 3 Rechtliche Grundlagen. 6 […]
Klagearten im Gesellschafterstreit
KLAGEARTEN IM GESELSCHAFTERSTREIT Schwerpunkt GmbH-Rechtmit Darstellung des Bezugs zum Aktienrecht, einstweiligen Verfahren, Personengesellschaften und GmbH & Co. KG von Dr. Sebastian KORTS, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger, MBA, M.I.Tax www.steuerrecht.com [HIER als PDF runterladen] (Stand: 20. April 2026) Inhalt 1. Gegenstand, Methode und Eingrenzung. 4 2. Begriff des Gesellschafterstreits und […]
Mandatszuordnung im Gesellschaftsstreit
(von Dr. Sebastian Korts, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger, Master of Business Administration, Master of International Taxation) www.steuerrecht.com [HIER als PDF runterladen] Die Darstellung ordnet typische Streitlagen in der GmbH, der Aktiengesellschaft, der Personengesellschaft und der GmbH & Co. KG und zeigt, welcher Anwalt wen vertreten darf, wo Trennungen nötig […]
„Matching interest“ – different world of understanding by lawyers
„Übereinstimmende Interessen“ – eine andere Welt des Verstehens aus juristischer Sicht eine Gebrauchsanweisung – a user manual von Dr. Sebastian KORTS, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger, MBA, M.I.Tax www.steuerrecht.com [HIER als PDF runterladen] Deutsch Version auf Seite : 4-23 English Version auf Seite :24-37 Inhalt Warum angelsächsische und deutsche Juristen […]