09.02.2011
GmbH-Geschäftsführer mit *Beratungs-* statt Anstellungsvertrag kann der Gewerbesteuer unterliegen
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil angedeutet, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der statt eines Geschäftsführeranstellungsvertrages einen *Beratervertrag* mit der GmbH abschließt, mit seinen daraus erzielten Einkünften der Gewerbesteuer unterliegen kann; mithin also selbständig tätig ist.
» Lesen