07.04.2011
BGH bleibt bei Umsatzsteuerhinterziehung auf harter Linie
Der Bundesgerichtshof bleibt bei seiner harten Linie im Steuerstrafrecht: In einer kürzlich entschiedenen Revision hat der 1. Strafsenat bekräftigt, dass ein Händler, der sich bewußt ist, dass er in ein *Umsatzsteuerkarussell* intergriert wurde, den Anspruch auf eine Vorsteuerabzug verliert, weil diesbezüglich nicht als Unternehmer im Sinne des § 15 UStG anzusehen ist. Macht er trotzdem […]
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