31.03.2008Geheime Datensammlung durch Steuerbehörden zulässig!
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.03.2008 entschieden, dass die Steuerbehörden im In- und Ausland Wirtschafts- und Steuerdaten sammeln und Datenbanken erstellen dürfen, aus denen sich die ausländischen wirtschaftlichen Tätigkeiten deutscher Steuerpflichtiger ersehen lassen (BVerfG, Az.: 1 BvR 2388/03). Der betroffene deutsche Steuerpflichtige hatkein Recht auf Auskunft gegenüber den Steuerbehörden, welche Daten diese über ihn in diesen […]
» Lesen