14.01.2010
Benennungsverlangen bei liechtensteinischen Stiftungen und Treuhandverhältnissen
§ 160 der Abgabenordnung (vollständiger Text der Vorschrift unter *Mehr*) regelt, dass die Finanzbehörden vom Steuerpflichtigen verlangen können, dass er die Empfänger von Zahlungen benennt, wenn er diese Zahlungen bei seiner Steuererklärung als Betriebsausgabe, Werbungskosten etc. geltend macht. Kommt er diesem Benennungsverlangen nicht nach, so kann das Finanzamt die Anerkennung der Zahlung als Betriebsausgabe, Werbungskosten […]
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