18.05.2022
Finanzgericht: Kein Vorsteuerabzug für Schwarzeinkäufe
Das Finanzgericht Münster hat kürzlich entschieden, dass einem Unternehmer nur dann ein Vorsteuerabzug zusteht, wenn er entsprechende Rechnungen über den Einkauf vorlegen kann. Dies gilt auch in bzw. insbesondere, wenn der Unternehmer „Schwarzeinkäufe“ tätigt, um anschließend selber entsprechende „Schwarzumsätze“ zu erzielen. Im entschiedenen Fall wurde durch die Steuerfahndung festgestellt, dass der Unternehmer teilweise Verkäufe getätigt […]
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