24.01.2020
Cum/Ex: 20jährige Verjährungsfrist im Strafrecht!?
Das Bundesfinanzministerium vertritt aktuell den Standpunkt, dass in Cum/Ex-Fällen die maximal mögliche STRAFrechtliche Verjährungsfrist 20 Jahre beträgt. Die Befürchtung, die von Steuerfahndern in Nordrhein-Westfalen geäußert wurden, dass eine Vielzahl von Cum/Ex-Fällen aufgrund von Personalmangel verjähren würden, weist das Bundesfinanzministerium (BMF) daher zurück. Das BMF bezieht sich auf die Vorschrift des § 376 Absatz 1 der […]
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