12.10.2011Umsatzsteuer: Nur eingeschränkter Vorsteuerabzug bei von Ehegatten errichteten und gemischt genutzen Immobilien
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei heute veröffentlichten Urteilen ein *Steuersparmodell*, dass in der Vergangenheit heftig diskutierte wurde (vgl. Seeling-Entscheidung des EuGH), präzisiert: Nach Ansicht des BFH, kann ein Ehegatte keine Vorsteuer im Zuammenhang mit der Vermietung seines Miteigentumsanteils an der gemeinsam errichteten Immobilie an den anederen Ehegatten geltend machen.
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