LG Köln zum Panama-Papers-Komplex: Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (116 KLs 8/23)
Das Landgericht Köln hat einen früheren leitenden Mitarbeiter eines international tätigen Anbieters von Offshoregesellschaften wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Geld hat man zu haben: BFH lehnt Billigkeitserlass trotz hoher Optionsverluste ab (IX R 18/23)
Keine Billigkeitskorrektur bei Verlusten aus Spekulationsgeschäften: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 03.03.2026 eine harte, aber konsequente Entscheidung zur abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen niedriger festgesetzt werden muss, wenn der Steuerpflichtige zwar nach dem Gesetz hohe steuerpflichtige Einkünfte erzielt hat, tatsächlich aber wegen erheblicher Verluste aus Optionsgeschäften nicht genügend liquide Mittel hat, um die festgesetzte Steuer zu zahlen.
Kryptowerte im Fokus: Deutschland baut internationalen Datenaustausch aus
Mehr Transparenz bei Kryptowerten: Die Bundesregierung will den internationalen automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte ausbauen. Grundlage ist der Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte.
Plattform-Einkünfte im Ausland: Deutschland baut Datenaustausch aus
Die Bundesregierung will den grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch über Einkünfte aus digitalen Plattformen (ausserhalb der EU) ausweiten. Hierzu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zu der „Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden“ eingebracht.
Pressemitteilung des Herrn Dr. Sebastian Korts zu der heutigen Ankündigung des „Aktionsplan zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität“ unter Berücksichtigung der Pflichten der Steueranwälte
Der vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vom 16.07.2026 setzt auf eine stärkere Verzahnung von Zoll, Bundeskriminalamt und weiteren Sicherheitsbehörden, auf automatisierte Datenanalyse, unmittelbare Datenzugänge und eine konsequente Vermögensabschöpfung. Der Referentenentwurf des ZFG überführt wesentliche Teile dieses Programms in eine umfassende Neuordnung der Zollverwaltung. Das Gesetz soll nach der Planung des BMF grundsätzlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Öffentlich zugänglich ist derzeit jedoch weiterhin die Fassung des Referentenentwurfs mit Bearbeitungsstand 25. Februar 2026.
Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Strafbefreiende Selbstanzeige nach über 100 Jahren vor dem Aus!
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben am 16.07.2026 einen gemeinsamen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Ziel ist eine konsequentere Verfolgung schwerer Steuerstraftaten. Insbesondere die Abschaffung der Strafbefreiung einer Selbstanzeige in der heutigen Form dürfte ein kleiner Paukenschlag sein—der jedoch in den letzten 10 Jahre Stück für Stück vorbereitet wurde.
BFH zur Haftung bei Steuerhinterziehung: Teilnahme ist nicht Täterschaft (VII R 18/24)
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21.04.2026 eine wichtige Grundsatzentscheidung zur Haftung bei Steuerhinterziehung getroffen. Die Entscheidung betrifft nicht den Regelfall der Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO, kann aber in bestimmten Altfällen mit sehr weit zurückliegenden Steuerhinterziehungen erhebliche praktische Bedeutung haben.
Neue Außenprüfungsordnung: Betriebsprüfungen werden formaler und schneller
Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) hat die letzte wesentliche Hürde genommen: Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt. Damit fehlt im Wesentlichen nur noch die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt. Am Tag nach dieser Veröffentlichung tritt die neue ApO in Kraft; zugleich tritt die bisherige Betriebsprüfungsordnung 2000 außer Kraft.
Außergewöhnliche Aufklärungshilfe kann auch bei Cum-Ex eine Bewährungsstrafe rechtfertigen (BGH, 1 StR 35/26)
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs befasst sich in seinem Beschluss mit der strafmildernden Wirkung einer außergewöhnlich umfangreichen Aufklärungshilfe in einem Cum-Ex-Verfahren. Die Entscheidung ist über den konkreten Fall hinaus für die Verteidigung in komplexen Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren von erheblicher Bedeutung.
Zu lasch bei der Vermögensabschöpfung: BGH hebt Urteil zum zweiten Mal auf (1 StR 541/25)
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren längst kein Nebenthema mehr. Häufig geht es nach der Verurteilung nicht nur um Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, sondern auch um die Frage, ob und in welcher Höhe Vermögenswerte beim Angeklagten abgeschöpft werden können.