Das Sonderbetriebsvermögen
Das Sonderbetriebsvermögen ist keine Gesellschaftsform, sondern ein steuerliches Zuordnungsinstitut des Mitunternehmersteuerrechts.
Die SE nach deutschem Recht
Die Europäische Gesellschaft (SE – Societas Europaea) ist eine eigenständige europäische Kapitalgesellschaft. Ihre Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft;
Die Europäische Genossenschaft (SCE)
Die Europäische Genossenschaft (SCE – Societas Cooperativa Europaea) ist eine eigenständige europäische Rechtsform. Ihre Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft.
Die REIT-Aktiengesellschaft
Die REIT-Aktiengesellschaft ist kein bloßer Praxisbegriff, sondern ein gesetzlich typisierter Sondertyp der Aktiengesellschaft. § 1 REITG definiert sie als Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand gesetzlich beschränkt ist.
Die Reederei
Die Reederei ist heute im deutschen Recht grundsätzlich keine eigenständige Gesellschaftsform, sondern in erster Linie das Schifffahrtsunternehmen beziehungsweise die Tätigkeit des gewerblichen Schiffsbetriebs.
Der erbrechtliche Beteiligungspool / die Poolvereinbarung
Der sogenannte erbrechtliche Beteiligungspool ist keine eigene Gesellschaftsform. Er ist vielmehr eine schuldrechtlich und gesellschaftsrechtlich eingebettete Bindungsstruktur.
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
Die PartG mbB ist keine eigenständige Rechtsform neben der Partnerschaftsgesellschaft, sondern deren haftungsrechtlich qualifizierte Sonderausprägung. Rechtlicher Ausgangspunkt bleibt das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.
Gesundheitliche Gründe für Steuerrückstände sind kein Vollstreckungshindernis (FG Düsseldorf, 10 V 361/26 AE)
Der Antragsteller hatte über Jahre hinweg weder Steuererklärungen abgegeben noch gegen Schätzungsbescheide Einspruch eingelegt. In der Folge setzte das Finanzamt Einkommen- und Umsatzsteuer wiederholt im Schätzungswege fest. Sämtliche Bescheide wurden bestandskräftig. Die Steuerrückstände summierten sich schließlich auf rund 37.900 €, nachdem Vollstreckungsmaßnahmen über Jahre hinweg erfolglos geblieben waren.
Die Organschaft innerdeutsch und grenzüberschreitend
Die Organschaft ist keine Gesellschaftsform, sondern ein steuerliches Zurechnungs- und Konsolidierungsinstitut. Sie tritt im deutschen Steuerrecht in zwei Ausprägungen auf.
Der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen und Mitunternehmeranteilen
Der Nießbrauch ist keine Gesellschaftsform, sondern ein dingliches Nutzungsrecht. Sein gesetzlicher Ausgangspunkt liegt in § 1030 BGB.