22.07.2026Geld hat man zu haben: BFH lehnt Billigkeitserlass trotz hoher Optionsverluste ab (IX R 18/23)
Keine Billigkeitskorrektur bei Verlusten aus Spekulationsgeschäften: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 03.03.2026 eine harte, aber konsequente Entscheidung zur abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen niedriger festgesetzt werden muss, wenn der Steuerpflichtige zwar nach dem Gesetz hohe steuerpflichtige Einkünfte erzielt hat, tatsächlich aber wegen erheblicher Verluste aus Optionsgeschäften nicht genügend liquide Mittel hat, um die festgesetzte Steuer zu zahlen.
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