Korts

NEU: „Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer)“

Die neuen AStBV (St) 2026 beruht auf den gleich lautenden Erlassen vom 23. Oktober 2025 und ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 an die Stelle der AStBV (St) 2025 getreten. Die maßgebliche Vorgängerversion ist die AStBV (St) 2025 vom 7. Februar 2025, die mit Wirkung zum 1. April 2025 die Fassung 2023/2024 abgelöst hatte. Einige Änderungen herausgepickt:

Referentenentwurf zur Außenprüfungsordnung vom 23.03.2026

Es liegt der vom BMF veröffentlichten Referentenentwurf zur Außenprüfungsordnung vom 23.03.2026, der in Fachbeiträgen am 25./26.03.2026 aufgegriffen worden ist, vor. Diese ApO soll die bisherige BpO 2000 ersetzen.
Der Inhalt der neuen ApO ist im Kern eine vollständige Neuordnung des bisherigen Prüfungsrechts auf Verwaltungsebene.

NEU: „Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer)“

Die AStBV (St) 2026 beruht auf den gleich lautenden Erlassen vom 23. Oktober 2025 und ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 an die Stelle der AStBV (St) 2025 getreten. Die maßgebliche Vorgängerversion ist die AStBV (St) 2025 vom 7. Februar 2025, die mit Wirkung zum 1. April 2025 die Fassung 2023/2024 abgelöst hatte. Einige Änderungen herausgepickt:

Private Equity: BGH stärkt Call-Optionen in Managementbeteiligungen (II ZR 71/24)

Managementbeteiligungsprogramme sind ein zentrales Instrument im Private-Equity-Kontext. Umso größer war die Unsicherheit in der Praxis, ob klassische „Leaver“-Mechanismen – insbesondere Call-Optionen zugunsten der Investoren – einer AGB- und Sittenwidrigkeitskontrolle standhalten. Der Bundesgerichtshof hat hierzu nun zu diesen „freien Hinauskündigungsklauseln“ eine richtungsweisende Klarstellung getroffen.