Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
Das Jahressteuergesetz 2026 liegt derzeit nur als Referentenentwurf des BMF vor. Das BMF hat den Entwurf mit Anschreiben vom 26.05.2026 an Verbände und Interessenvertretungen übersandt. Die Stellungnahmefrist läuft bis zum 12.06.2026; die Kabinettbefassung ist für den 01.07.2026 vorgesehen. Damit ist das Gesetz noch nicht vom Kabinett beschlossen, noch nicht im Bundestag beraten und noch nicht im Bundesrat verabschiedet
BGH schärft die Grenzen zwischen Beihilfe zum Betrug und Selbstgeldwäsche (5 StR 458/25)
Mit Urteil vom 11.02.2026 (5 StR 458/25) hat der Bundesgerichtshof die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Betrug und strafbarer Selbstgeldwäsche weiter präzisiert. Die Entscheidung ist insbesondere für sogenannte „Finanzagenten“-Fälle von erheblicher praktischer Bedeutung.
BFH sehr streng: Arbeitszimmerkosten bei verspäteter Aufzeichnung komplett verloren (VIII R 6/24)
Mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 6/24) hat der Bundesfinanzhof die Anforderungen an die steuerliche Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers erheblich verschärft. Der BFH verlangt bei der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung eine fortlaufende, gesonderte und vor allem zeitnahe Aufzeichnung sämtlicher Arbeitszimmeraufwendungen.
Bald Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen? BFH kritisiert Finanzverwaltung scharf (V R 4/23)!
Mit Urteil vom 13.11.2025 (V R 4/23) hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht von Vereins-Mitgliedsbeiträgen erneut bestätigt und zugleich deutliche Kritik an der bisherigen Verwaltungsauffassung geäußert. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen umsatzsteuerbar sind und ob Vereine hieraus einen Vorsteuerabzug geltend machen können.
Höchste Freiheitsstrafe im Cum-Ex-Skandal: Hanno Berger muss zehn Jahre in Haft
Im größten deutschen Steuerskandal hat das Landgericht Bonn gegen den ehemaligen Steueranwalt und Cum-Ex-Berater Hanno Berger eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt. Es handelt sich um die bislang höchste Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften und zugleich um eine der höchsten jemals wegen Steuerhinterziehung ausgesprochenen Strafen in Deutschland.
Steuerfreiheit für Familienheim im Erbfall (FG München, 4 K 1677/24)
Das FG München hat mit Urteil vom 07.01.2026 (4 K 1677/24) die strengen Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Steuerbefreiung für Familienheime bestätigt. Danach reicht es nicht aus, dass ein Erbe die geerbte Immobilie irgendwann selbst bewohnt. Vielmehr muss die Selbstnutzung grundsätzlich unverzüglich erfolgen – regelmäßig innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall.
Sportwagen bei Dienstreisen trotz Firmenwagen? (BFH, VI R 30/24)
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21.01.2026 (VI R 30/24) klargestellt, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug regelmäßig nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn dem Arbeitnehmer zugleich ein Firmenwagen für dienstliche Fahrten zur Verfügung steht und ihm bei dessen Nutzung keine eigenen Kosten entstanden wären.
Bundesrat will „Lücke“ bei der Vermögensabschöpfung schließen
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel ist es insbesondere, eine nach Auffassung der Länder bestehende „Cum-Ex-Lücke“ zu schließen und die Einziehung illegaler Gewinne deutlich zu erleichtern.
Mehr Datenzugriff gegen Mehrwertsteuerbetrug: EU verschärft Maßnahmen
Der Rat der EU hat sich vorläufig auf neue Vorschriften geeinigt, um die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU durch eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu verstärken. Der neue Rahmen wird der EUStA und dem OLAF einen direkteren Zugang zu wichtigen Mehrwertsteuerdaten über grenzüberschreitenden Umsätzen eröffnen.
BGH: Strikte Kompetenzabgrenzung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand einer AG (II ZR 152/24)
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (II ZR 152/24) betrifft die Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber ihrem Vorstand nach § 112 AktG – ein in der Praxis hochrelevanter und fehleranfälliger Bereich. Im Streitfall hatte eine AG ihrem Alleinvorstand eine Versorgungszusage erteilt und zur Absicherung eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.