15.06.2026
FG Hamburg zur Hinzuschätzung: Finanzamt darf Ergebnisse eines Jahres nicht ohne Weiteres auf andere Jahre übertragen (6 V 90/25)
Hinzuschätzungen gehören zu den häufigsten und zugleich streitanfälligsten Themen in steuerlichen Betriebsprüfungen. Besonders bargeldintensive Betriebe, etwa Restaurants, Imbisse, Kioske oder Einzelhandelsbetriebe, geraten schnell in den Fokus der Finanzverwaltung, wenn Kassendaten nicht vollständig vorgelegt werden können oder die Kassenführung aus Sicht der Betriebsprüfung formelle Mängel aufweist.
» Lesen